13 Delta Lima |
May 19 2012, 10:47
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juppi46 |
Schweiz hebt Konzessionspflicht für CB-Funk auf /
chade: Schweiz hebt Konzessionspflicht für CB-Funk ab 1.1.2013 auf.
Wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das Schweizer Pendant zur deutschen Bundesnetzagentur der Schweizer CB Organisation (SCBO) auf Anfrage bestätigte, wird die sogenannte "CB-Funkkonzessionspflicht" auch in der Schweiz abgeschafft und zwar zum 01.01.2013.
Ab 1. Januar 2013 können folgende Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu aufgeführten Merkmale und Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt werden:
Im Frequenzband 26960 - 27410 kHz Geräte mit der Kennzeichnung "CEPT PR 27" (gemäß Schweizer Norm RIR1102-01) mit maximal 4 W Sendeleistung (FM).
Im Frequenzband 26960 - 27410 kHz Geräte mit der Kenn-zeichnung "DSB/SSB AM" mit Doppelseitenband oder Einseitenband oder Amplitudenmodulation (AM) gemäß Schweizer RIR1102-02 (entspricht ETS 300433) mit maximal 4 Watt, maximal 12 W PEP (SSB) .
Die Befreiung dieser Funkanwendung von der Konzessionspflicht entspreche dem allgemeinen internationalen Trend und sei in der Vergangenheit auch immer wieder aus Kreisen der entsprechenden Frequenznutzerinnen und -nutzer gewünscht worden, schreibt das BAKOM, wobei die Schweizer SCBO immer auf die Beibehaltung der Konzessionspflicht Wert legte.
Als Folge der Befreiung von der Konzessionspflicht entfallen gleichzeitig die bisherige Zuteilung bzw. Registrierung von Rufzeichen durch die Konzessionsbehörde.
Durch die Pflicht zur CB-Funk-Konzession gab es die ganzen Jahre immer recht genaue Zahlen, wieviele CB-Funker angemeldet waren (die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Stationen soll über die Jahre extrem gering gewesen sein) woraus man in etwa abschätzen konnte, wieviele davon aktiv sind. Viele CB-Funker waren stolz auf ihr schweizweit einmaliges Rufzeichen wie z.B. "Rossi 77", wobei die Zahl "77" für die (ehemalige) Telefoniedirektion stand, man wußte also genau, daß "Rossi 77" im Bereich Thun (77) oder "Cordoba 62" im Bereich Basel (62) zu Hause ist.
Datenfunk-Rufzeichen unklar
Das Datenfunk-Protokoll (Packet-Radio) verlangt hingegen ein 6-stelliges Rufzeichen aus der international für die Schweiz gültigen Serie. Die künftige Zuteilung beziehungsweise Registrierung dieser Rufzeichen ist zur Zeit noch offen.
Möglicherweise könnte die SCBO die Rufzeichen Registrierung übernehmen, das ist aber noch nicht entschieden. Der SCBO-Vorstand wird sich in den nächsten Wochen mit diesem Thema aussenander setzen und an der Präsidentenkonferenz am 25. August 2012 entscheiden.
Keine Circulation Card mehr
Die auf einer multilateralen Vereinbarung basierende "CEPT-Circulation Card" läuft per 31.12.2012 ab und wird in Absprache mit den bisher beteiligten Verwaltungen nicht mehr erneuert. Für das Mitführen und Betreiben von CB-Funkgeräten durch Schweizer Bürger ausserhalb der Schweiz gelten die jeweils nationalen Vorschriften im Gastland. Für deutsche Gäste in der Schweiz gelten dann neuen CEPT-Vorschriften mit maximal 40 Kanälen und 4 Watt bei AM/FM und 12 Watt PEP bei SSB. Das verwendete Geräte muß aber zertifiziert sein, die Konformitätserklärung des Herstellers sollte sicherheitshalber mitgeführt werden.
Schweizer "Betriebsfunk" auf 27 MHz auch konzessionsfrei
Interessantes Detail am Rande: Ab dem 1. Januar 2013 können folgende Frequenzbänder unter Einhaltung der dazu aufgeführten Merkmale und Erläuterungen in der Schweiz konzessionsfrei genutzt werden:
27420 - 27910 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-31 Professional applications
27800 - 27890 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-32 Public utilities (police)
27840 - 27930 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-33 Fire brigade applications
27450 - 27450 kHz "PMR" gemäß Schweizer Norm RIR0507-34 Rescue applications
Schon bisher waren in der Schweiz Frequenzen im 27 MHz bereich oberhalb von Kanal 40 für "Betriebsfunk" zugelassen, wurden aber in der letzten Zeit immer weniger genutzt. Ob durch die Konzessionsfreigabe ein neuer "Quasi für Jedermann Betriebsfunk" genutzt werden kann, wird man sehen. in jedem Fall müssen für die Schweiz "zugelassene" (zertifizierte) Geräte verwendet werden (etwa von ZODIAC) Für ausländische Besucher kommen diese Frequenzen somit in der Regel mangels verfügbarer Geräte nicht in Frage.
Auch die Personensuchanlagen zwischen 26550 - 26910 kHz (entsprechen in etwa den deutschen CB-Funk-Kanälen 41..80) sind jetzt allgemein genehmigt. Das bedeutet aber nicht, daß die Schweiz damit (heimlich) die deutschen 80 Kanäle für den CB-Funk einführen wird, denn die dort zugelassenen Personensuchanlagen (nach Schweizer Norm RIR 0506-21 mit 5 Watt ERP und 10 kHz Kanalraster) können weiterhin in Betrieb bleiben und würden sich mit CB-Funkern auf diesen Kanälen gegenseitig stören.
Wem 27 Mhz zu unsicher sind, kann auf Personrufsysteme auf 449.800 - 449.900 MHz und 152.075 / 152.575 MHz (mit Rücksprechfunktion) ausweichen.
Offizielle Infos sind auf der Homepage des BAKOM im Infomailing Nr. 29 nachzulesen.
Im Gegensatz zu Deutschland bestehen in der Schweiz seit Jahren regelmäßige Kontakte zur Fernmeldeverwaltungen, mindestens einmal im Jahr findet ein offizielles Treffen statt, dessen Protokoll später im Internet veröffentlicht wird. In Deutschland nachwievor ein Traum.
hg
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Mar. 31 2012, 00:27
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Michael |
AM - und SSB-Kontest 2012 / www.dcbo.net
AM - und SSB-Kontest 2012
Die Termine für den AM - und den SSB-Kontest 2012 sind bekannt.
Am 14.04.2012 von 18:00 bis 24:00 Uhr findet der AM-Kontest statt, am 18.08.2012 von 18:00 bis 24:00 Uhr wird der SSB-Kontest stattfinden.
Erstmals 2012 werden neben CB-Funkern aus Deutschland auch Stationen aus der Schweiz und aus Österreich offiziell an beiden Veranstaltungen teilnehmen können. Möglich macht dies die Änderung der Vorschriften für den CB-Funk im Spätjahr 2011.
Den Flyer zu den Events 2012 können Sie an dieser Stelle bereits im PDF Format herunterladen: http://www.dcbo.net/pdf/kontest/2012/flyer2012.pdf
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Mar. 09 2012, 17:30
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Michael |
Stürmisches Weltraumwetter zum Wochenende /
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